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Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase

Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

du hast Interesse an einem Auslandsaufenthalt? Hier sind ein paar grundlegende Informationen.

In welchem Alter muss ich sein?

Zwischen 15 und 18 Jahren. Für die USA gilt, dass Schüler, die älter als 18 sind, keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Die Einführungsphase (erstes Jahr der Oberstufe) eignet sich besonders gut, weil die Qualifikationsphase für das Abitur erst in der Stufe 11 beginnt.

Was kostet ein Schuljahr im Ausland?

Bei einem kommerziellen Anbieter musst Du mit ca. 6.000 € reinen Programmkosten für ein USA-Schuljahr an einer Public High School rechnen. Dazu kommen etwa 250 US$ Taschengeld pro Monat. Für andere Länder betragen die reinen Programmkosten abhängig vom Gastland für ein Schuljahr an einer öffentlichen Schule zwischen 4.000 und 10.000 €. Die Kosten können ebenso wie die angebotenen Leistungen stark variieren. Du solltest also gründlich vergleichen.

Es gibt auch gemeinnützige Organisationen, die einen Auslandsaufenthalt anbieten. Hierzu gehören zum Beispiel AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.Youth For Understanding Komitee e.V.International Cultural Exchange-DeutschlandExperiment e.V. und Partnership International.

Für ein Schuljahr in den USA kannst Du dich beim Parlamentarischen Austauschdienst für ein Stipendium bewerben. Bewerbungsschluss ist schon im September des Vorjahres. Die einzelnen Organisationen und Reiseanbieter vergeben selbst auch oft Stipendien oder Teilstipendien – hier musst du dich im Einzelfall nach den Bedingungen erkundigen: Rotary-Club und Lions-Club vergeben ebenfalls Stipendien.

Für das Schuljahr im Ausland kann unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen auch Auslands-Schüler-BaföG beantragt werden. Nähere Information erteilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Wie sicher ist es, dass ich auch einen Platz bekomme?

In der Regel ist die Anzahl der Bewerber größer als das Angebot. Deswegen ist es sinnvoll, sich parallel bei mehreren Organisationen um einen Platz zu bewerben.

Die Auswahlverfahren sind dementsprechend streng. Es soll sicher sein, dass der Bewerber auch tatsächlich für solch einen Aufenthalt in einem fremden Land und einer Gastfamilie geeignet ist. Durch Vorbereitungsseminare, Gruppeninterviews und Empfehlungsschreiben deiner Lehrer werden diese Auswahlverfahren unterstützt.

Wie lange kann mein Auslandsaufenthalt sein und wie sind die Voraussetzungen?

Du kannst dich für einen ganz- oder halbjährigen Auslandsaufenthalt oder für ein Quartal im 1. Halbjahr der Einführungsphase entscheiden. Eine Beurlaubung für diesen Zeitraum muss rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden.

Möchtest du nach einem einjährigen oder halbjährigen Aufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sofort in die Qualifikationsphase versetzt werden, so gelten folgende Bedingungen:

  • das der Beurlaubung zugrunde liegende Zeugnis (in der Regel das Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 9) muss einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 aufweisen
  • das Zeugnis darf keine nicht ausreichenden Leistungen in den mündlichen Fächern aufweisen
  • in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten ist höchstens eine ausreichende Leistung zugelassen

Für einen halbjährigen Auslandsaufenthalt oder für ein Quartal im 1. Halbjahr der Einführungsphase gelten folgende Bestimmungen:

  • im Gastland muss eine allgemeinbildende Schule besucht werden (Sprachschulen zählen nicht)
  • die Unterrichtsversäumnisse müssen nachgearbeitet werden
  • ausreichende Beurteilungsgrundlagen für die Bildung der Kursabschlussnoten und der Versetzungsentscheidung müssen vorliegen oder noch erreicht werden.

Auch wenn eine Versetzung in die Qualifikationsphase nicht möglich ist, kann ein Austauschjahr eine große Bereicherung sein und sollte nicht als ein „verlorenes Jahr“ betrachtet werden. Vielleicht ist es sogar einfacher, dich wieder einzugewöhnen, wenn du nicht sofort mit der Qualifikationsphase für das Abitur beginnst.

Wie bekomme ich mein Latinum bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt?

Bei Beurlaubungen wegen eines Auslandsaufenthalts kann das Latinum €über eine Prüfung abgelegt werden. Die Teilnahme an dieser Prüfung wird €über die Schulleitung bei der Bezirksregierung angemeldet. Der schriftliche Prüfungsteil wird von der Bezirksregierung gestellt und die mündliche Prüfungsaufgabe von der Schule durchgeführt. Bei guten oder besseren Leistungen in den Klassen 8 und 9 können Schüler diese Prüfung am Ende der Klasse 10 ablegen. Eine Meldung zur Prüfung muss bis zum 15. Januar des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 9 erfolgen. Für Details sprich bitte mit deiner Lateinlehrkraft.

Die zweite Möglichkeit, das Latinum zu erwerben, ist die Teilnahme am Lateinunterricht des gesamten Schuljahres nach deiner Rückkehr. Da wir zurzeit keinen Lateinkurs in der Qualifikationsphase anbieten, müsstest du am Lateinunterricht der Einführungsphase teilnehmen.

Welche Vorbereitungen sind wichtig?

Sobald du bei einer Organisation für ein Austauschprogramm angenommen wurdest, wird dich diese ausführlich betreuen. Viele Organisationen bieten z.B. spezielle Vorbereitungsseminare, oft auch mehrtägige an. Viele deiner Fragen werden dort beantwortet werden können, mit einigen musst du dich aber auch an deine Lehrer und deine Schule hier in Deutschland wenden:

  • Unabhängig von der Dauer deines Auslandsaufenthaltes ist es wichtig, dass du vorher absprichst, welche Fächer du an deiner Austauschschule belegen musst, um an diesen auch nach deiner Rückkehr in Deutschland weiter teilnehmen zu können. Vor allem bei Fremdsprachen ist dies sehr wichtig.
  • In den allermeisten Fällen möchten die Partnerorganisationen im Austauschland eine Art Empfehlungsschreiben von einem deiner Lehrer bekommen. Bitte sprich deine Lehrer darauf frühzeitig an, damit sie auch genug Zeit haben, dies zu verfassen.

Solltest du weitere Fragen haben, dann kannst du dich gerne persönlich oder per E-Mail wenden an: 

Frau Bierer (vera.bierer(at)gymnasium-wolfskuhle.nrw.schule)